GEMA und die Konsequenzen für soziale Einrichtungen

Anmeldeschluss 19.01.2016- auf Anfrage auch kurzfristig. Ihr wolltet schon immer mehr zu diesem Thema wissen, weil es mit viel Unsicherheit verbunden ist? Wann muss ich zahlen? Welche Fristen der Anmeldung muss ich beachten? Welche Kosten fallen evtl. noch an? Gibt es Ausnahmeregelungen?

Weiß mensch nicht gut genug bescheid, zieht das im schlimmsten Fall ungeahnte Geldbußen nach sich. Deshalb klärt Dipl.-Jurist und Dozent Dr. Thomas Auerbach am 16.02.2016 von 9- 16 Uhr zu folgenden Fragen auf:

  • Künstlersozialabgabe, Abgabepflicht und Ausnahmeregelungen
  • GEMA – Abgrenzung zur Rundfunkgebühr
  • Anmelde- und vergütungspflichtige Arten der Musiknutzung
  • Gebührenpflicht bei sozialen Veranstaltungen sowie bei Musikwiedergabe in Gemeinschaftsräumen und in Bewohnerzimmern
  • Tarife der GEMA und Ausnahmeregelungen für soziale Einrichtungen
  • Gesamtvertrag GEMA mit der Wohlfahrtspflege

Ihr habt Interesse, dann meldet euch an und kommt in die Wiener Str. 2, 39112 Magdeburg. Die Kosten belaufen sich auf 89 €. Weitere Informationen sowie das Onlineanmeldeformular finden Sie hier.

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