Geld für Schüler*innen

Der Staat fördert Schüler*innen, die wenig Geld haben. Hier findest du die wichtigsten Förderungen.

Bildung und Teilhabe – Förderung für Bildung, Sport, Kultur und Freizeit.

Deine Eltern bekommen Sozialleistungen? Zum Bürgergeld oder Sozialhilfe? Du bist unter 25 Jahre alt und gehst noch zur Schule? Dann bezahlt der Staat verschiedene Dinge für dich, die du für Bildung, Sport, Kultur und Freizeit brauchst. Der Begriff für diese staatliche Förderung ist „Bildung und Teilhabe“ (BuT).

Darüber kannst du z.B. deine Klassenfahrt bezahlt werden oder Nachhilfestunden und vieles weitere. In Magdeburg gibt es inzwischen die Otto- City Card, mit der die meisten Leistungen direkt mit den Anbieter*innen abgerechnet werden. Nur Schulbedarf und Kosten für Schüler*innenbeförderung werden als Geldleistung ausgezahlt.

Alle wichtigen Informationen findest du hier:

Flyer Bildung und Teilhabe

Weitere Informationen wie das Benutzerhandbuch für Leistungsempfänger*innen gibt es hier:

Benutzerhandbuch& Co

Kontakt

Landeshauptstadt Magdeburg
Sozial- und Wohnungsamt
Beratungsservice
Wilhelm-Höpfner-Ring 4
39116 Magdeburg

Tel.: 0391/ 540 36 70
E-Mail: Sozial-und-Wohnungsamt@magdeburg.de


BAföG ist nicht nur für Student*innen.

Auch wenn du noch oder wieder zur Schule gehst, kannst du BAföG bekommen. Und das Beste: Du musst das Geld nicht zurückzahlen!

Schüler-BAföG bekommst du, wenn du einen berufsqualifizierenden oder einen weiterführenden Schulabschluss machen willst. Dazu zählen zum Beispiel folgende Schulen:

  • Fach- und Fachoberschulen
  • Abendschulen (Abendgymnasium, Abendrealschule, Abendhauptschule)
  • Allgemeinbildende Schulen (Hauptschule, Realschule, Gymnasium, integrierte Gesamtschule)

Um das Geld zu bekommen, musst du einen Antrag stellen. Am besten du stellst ihn so früh wie möglich, spätestens im Monat des Schulbeginns, damit du das Geld auch rechtzeitig erhälst. Die Höhe der Summe und ob du Anspruch hast, kommt darauf an, wie viel Einkommen du, deine Eltern und ggf. dein*e Ehepartner*in hat, welche Schulform du besuchst und ob du Kinder hast.  Der Höchstsatz liegt je nach Wohnsitz und Schulform zwischen 262 € und 812 €

Bedingungen für Schüler- BAföG

  • Bei den allgemeinbildenden Schulen müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
    • Du musst mindestens in die 10. Klasse gehen und
    • darfst nicht mehr bei deinen Eltern wohnen – zum Beispiel, weil sie zu weit weg von der Schule leben oder weil du schon eine eigene Wohnung hast.
  • Grundsätzlich müssen deine Eltern zu wenig Geld haben, um deinen Schulbesuch selbst finanzieren zu können. Nur dann hilft dir der Staat.
  • Wenn du schon verheiratet bist, dürfen auch deine Ehefrau oder dein Ehemann nur einen bestimmten Betrag verdienen. Verdienen Eltern oder Ehegatten zu viel, müssen sie deinen Schulbesuch finanzieren.
  • Grundsätzlich darfst du nicht älter als dreißig Jahre sein, wenn du die Ausbildung in der Schule anfängst. Aber wie immer gibt es auch hier Ausnahmen.

Kontakt

Amt für Ausbildungsförderung Magdeburg
Fachbereich Schule und Sport
Otto-von-Guericke-Straße 14
39104 Magdeburg

Tel: Behördennummer:115
Fax: 0391 540-3066
E-Mail: bafoeg@sva.magdeburg.de

Öffnungszeiten: Di 09.00 – 12.00 und 14.00 – 17.30 Uhr, Do 13:30- 16:00 Uhr


Fazit

Auch als Schüler*in greift dir der Staat finanziell unter die Arme. Aber: Man muss selbst aktiv werden und Formulare ausfüllen.