Schüler*innenvertretung und Stadtschüler*innenrat

Spätestens ab der fünften Klasse werden in allen Schulen Klassensprecher*innen gewählt. Sie vertreten die Interessen aller Schüler*innen – und dürfen deswegen nur von ihnen gewählt und abgewählt werden.

Dafür gibt es sogar ein Gesetz- die Inhalte findet ihr hier– dort sind auch Rechte und Pflichten zu finden. Zum Bespiel, dass die Schüler*innenvertretung (SV) genug Zeit und Räumlichkeiten für ihre Arbeit bekommen muss.

Die Aufgaben der SV sind vielfältig: Sie sind in Kontakt mit der Schulleitung und – wenn nötig – auch mit den Schulaufsichtsbehörden oder der Öffentlichkeit.

Der Stadtschüler*innenrat (SSR MD) vertritt die Interessen aller Magdeburger Schulen.

Er berät in Fragen, die für die Schulen der Stadt von besonderer Bedeutung sind. Er muss von der Schulbehörde (Landesschulamt) und vom Schulträger (Fachbereich Schule und Sport) zu wichtigen Fragen gehört werden, wie etwa zur Schulentwicklungsplanung oder Ausgestaltung von Schulen. Dazu müssen die notwendigen Auskünfte gegeben werden und rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Vorschlägen möglich sein.

Der SSR MD hat in Magdeburg Rederecht im Ausschuss für Bildung, Schule und Sport und sitzt im Fahrgastbeirat der MVB. Außerdem ist der SSR in verschiedenen Gremien und Konferenzen wie der Antidrogenkonferenz vertreten.
Mehr Infos findest du auf: https://ssr-md.com