Das Mittagessen kann jetzt auch zu bedürftigen Kindern nach Hause gebracht werden, sofern Mensen und Caféterias nicht offen haben. Dadurch entstehende Mehraufwände können allerdings nicht über die BuT Gelder geltend gemacht werden.
Das Mittagessen kann jetzt auch zu bedürftigen Kindern nach Hause gebracht werden, sofern Mensen und Caféterias nicht offen haben. Dadurch entstehende Mehraufwände können allerdings nicht über die BuT Gelder geltend gemacht werden.