Hinweise zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat Hinweise zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung §§ 60c und 60d AufenthG mit Bezug zur Covid 19-Pandemie herausgegeben.

Nachzulesen in diesem Anschreiben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert