Ferienfreizeiten modellhaft möglich

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration hat mit einem Erlass den Weg frei gemacht, damit Ferienfreizeiten für Kinder, Jugendliche und Familien modellhaft wieder stattfinden können. Rechtliche Grundlage ist § 14 der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, der die Durchführung von Modellprojekten erlaubt, sofern die Bundes-Notbremse nicht greift.

Familienministerin Petra Grimm-Benne wirbt für die Freizeitangebote: „Kinder, Jugendliche und Familien brauchen nach den harten Lockdown-Zeiten eine Perspektive auf eine unbeschwerte Zeit. Als Familienministerium ebnen wir mit dem neuen Erlass den Weg, damit Familien Erholungsangebote nutzen und wieder Kraft tanken können.“

Um Ferienfreizeiten durchführen zu können, muss der zuständige Landkreis bzw. die zuständige kreisfreie Stadt einen Antrag bei dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration stellen. Der Antrag muss neben einer Projektbeschreibung auch Stellungnahmen des zuständigen Gesundheits- und Jugendamtes enthalten. Um den Infektionsschutz sicherzustellen, wird u.a. eine lückenlose Testung und eine digitale Kontaktnachverfolgung vorausgesetzt. In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz stabil über 100 liegt und somit die Bundesnotbremse greift, dürfen die Ferienfreizeiten nicht mehr stattfinden.

Die entsprechenden Regelungen finden sich unter: www.ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/verordnungen-erlasse-und-empfehlungen/

Anfragen und Anträge sind zu richten an: Modellprojekte-Ferienfreizeiten@ms.sachsen-anhalt.de

Mit freundlichem Gruß

Im Auftrag

Referat Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Internet

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration

des Landes Sachsen-Anhalt

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