Die Referenten: Deutschlands Topanwälte des Vereinsrechts, Heiko Klages und Michael Röcken.
Es gibt wichtige Neuigkeiten zur Ehrenamtspauschale! Aus diesem Grund haben sich die beiden Topexperten und Vereinsrechtsexperten Michael Röcken und Heiko Klages zu einem wichtigen Schritt entschlossen: Sie sprechen im Online-Webinar „Klartext zur Ehrenamtspauschale: Worauf Sie jetzt besonders achten müssen“ Klartext. Sie können KOSTENLOS dabei sein. Ihr Gratis-Ticket liegt bereit. Sie brauchen nur hier zu klicken, um es zu aktivieren! Michael Röcken bringt es absolut auf den Punkt, wenn er sagt: „Es war zu befürchten. Aber jetzt, nach dem Ende der Corona-Pandemie ist die Ehrenamtspauschale ganz eng ins Visier der Finanzämter gerückt. Vereine, die sich jetzt nicht absichern, riskieren sogar den Verlust der Gemeinnützigkeit!“ Beispiele gefällig? Bitte schön:
Die Ehrenamtspauschale für Ihren Platzwart? Grundsätzlich okay. Wenn da die Sache mit der Grundstücksgrenze nicht wäre …
Ehrenamtspauschale für die Reinigungskraft der Vereinsräume. Okay. Aber nur, wenn die Räume RICHTIG genutzt werden!
Ehrenamtspauschale für den Vorstand: eigentlich selbstverständlich. Doch schon 1 Cent kann Sie Ihren Haftungsschutz kosten!
Eltern, die die Kinder zu den Spielen bringen? Hier ist die Ehrenamtspauschale definitiv eine SCHLECHTE Idee!
Sie glauben, es geht auch ohne Vertrag? Nur der Handschlag zählt? Schon geht eine gefährliche Falle auf!
Sie haben während Corona die Pauschale weitergezahlt? Erlaubt. Aber: Nur, wenn Sie JETZT an eine ganz bestimmte Sache denken.
Schon diese wenigen Beispiele zeigen:
So sinnvoll die Ehrenamtspauschale ist: Als Vorstand müssen Sie trotzdem ganz genau hinschauen, um wirklich auf der sicheren Seite zu sein! Das fängt schon bei scheinbar harmlosen Fragen an wie:„Für wen gibt es die Ehrenamtspauschale?“ „Wie kann die Ehrenamtspauschale zurückgespendet werden?“ „Können Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale zusammen gezahlt werden?“„Ist es möglich, eine Ehrenamtspauschale für Tätigkeiten in mehreren Vereinen zu erhalten?“ Und das hört bei wichtigen Praxisfragen wie den folgenden nicht auf: „Unser Vorstand ist auch als Übungsleiter tätig. Verliert er seinen Haftungsschutz, wenn er nun Ehrenamtspauschale und Übungsleiterfreibetrag erhält? Schließlich heißt es in § 31a BGB: Schutz vor Haftung genießt nur, wer für das Vorstandsamt nicht mehr als 840 Euro erhält! Und falls ja: Was können wir tun, um den Haftungsschutz wieder herzustellen?“ „Bei uns arbeitet ein Ehepaar mit. Darf die Ehrenamtspauschale nur einmal, oder zweimal gezahlt werden?“ „Wie lassen sich Ehrenamtspauschale und Minijob miteinander kombinieren – oder geht das gar nicht?“„Demnächst gilt eine verbindliche Arbeitszeiterfassung für alle. Gilt das auch für diejenigen, die die Ehrenamtspauschale bekommen?“ All das sind wichtige Praxisfragen, die Sie als Vorstand stets richtig beantworten müssen. Denn zahlt der Verein die Ehrenamtspauschale versehentlich falsch, kann das Ihrem Verein die Gemeinnützigkeit kosten. Und dann haften Sie als Vorstand unweigerlich für die daraus resultierenden Folgen. Deshalb: Klicken Sie hier und profitieren Sie von dem Online-Webinar „Klartext zur Ehrenamtspauschale: Worauf Sie jetzt besonders achten müssen“ gleich 3-fach: Sie bringen Ihr Wissen rund um die Ehrenamtspauschale auf den neuesten Stand. Sie sichern sich und Ihren Verein ab. Sie können Ihre ganz persönlichen Fragen stellen. Die beiden Topexperten des Vereinsrechts Heiko Klages und Michael Röcken beantworten sie noch während des Webinars.