Ab einem bestimmten Zeitpunkt sollten alle Mädchen* und Frauen* zum Frauenarzt gehen. Viele haben vor dem ersten Termin Angst oder schämen sich. Das muss nicht sein – hier erfährst du alles Wichtige und wirst merken: Alles halb so wild!
Aber: Es gibt kein bestimmtes Alter, in dem du zum ersten Mal zum Frauenarzt (Gynäkolog*in) gehen solltest. Wenn du keine Beschwerden oder Fragen hast, eilt es also nicht.
Es gibt aber Situationen, in denen du auf jeden Fall zum Frauenarzt gehen solltest. Zum Beispiel, wenn du Schmerzen, Entzündungen oder einen Juckreiz im Intimbereich hast, wenn du glaubst, schwanger zu sein, oder wenn du Probleme mit deiner Periode hast.
Das erwartet dich beim Frauenarztbesuch.
Du fühlst dich unwohl oder hast sogar Angst, wenn du an den ersten Besuch beim Frauenarzt denkst?
Das ist normal, aber nicht nötig: Frauenärzt*innen behandeln jeden Tag Dutzende Patient*innen aller Altersklassen.
Sie wissen deswegen, wie du dich gerade fühlst.
Tipps für den ersten Frauenarztbesuch
Tipp 1: Sprich darüber
Am besten ist es, wenn du mit einer Person sprichst, der du vertraust. Sie kann dir erzählen, wie so ein Frauenarztbesuch abläuft. Vielleicht kann diese Person dir auch eine Ärztin oder einen Arzt empfehlen.
Tipp 2: Besuch ohne Untersuchung
Viele Frauenärzt*innen bieten sogenannte „Mädchen*-“ oder „Teenager“-Sprechstunden an, in denen du dich erst mal informieren kannst. In diesem Gespräch kannst du dir auch erklären lassen, welche Untersuchungen gemacht werden sollten und was dort genau passiert.
Tipp 3: Du musst nicht alleine zum ersten Besuch
Wenn du unsicher bist, dann kannst bei diesem ersten Besuch auch jemanden mitnehmen, dem du vertraust.
Wenn du jünger als 14 Jahre bist, darf die Frauenärzt*in von einem Besuch erzählen.
Auch Frauenärzt*innen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Das heißt: Sie dürfen niemandem sagen, dass du bei ihnen warst und was ihr besprochen habt.
Auf der anderen Seite sind deine Eltern verantwortlich für dich, wenn du minderjährig bist.
Konkret bedeutet das: Wenn du jünger als 14 Jahre alt bist, darf der Arzt deinen Eltern Auskunft geben.
Zwischen 14 und 16 Jahren muss der Arzt abwägen, ob er deinen Eltern etwas sagt.
Entscheidend ist, wie „reif“ du bist. Das heißt: Es geht um die Frage, ob du die Folgen deines Handelns schon richtig einschätzen kannst. Wenn du älter als 16 bist, greift die Schweigepflicht uneingeschränkt. Das heißt: Niemand erfährt etwas.
Achte auf die Art der Versicherung: Es spielt auch eine Rolle, wie du und deine Eltern versichert seid. Wenn du „privat“ versichert bist, schickt der Arzt deinen Eltern nämlich eine Rechnung. Sie erfahren dann also auf jeden Fall, dass du beim Frauenarzt warst.
Wenn du sichergehen willst, dass niemand etwas von deinem Besuch erfährt, ist es das Beste, wenn du das der Ärztin sagst.
Du willst mit jemanden darüber sprechen? Dann komm ins JIZ: Wir hören zu und können helfen – und alles bleibt unter uns! Hilfe und Beratung findest du außerdem hier.