Hilfe bei Rechtsfragen

Du hast konkrete Fragen zum Thema „Recht“? Dann kannst du gerne ins JIZ kommen und wir versuchen dir weiterzuhelfen. Wir planen zukünftig auch eine Rechtsberatung für junge Menschen. Dafür suchen wir gerade Anwält*innen, die euch einmal wöchentlich kostenlos beraten.


Unterstützung bei Strafverfahren

Wenn du unter 18 Jahre alt bist und ein Strafverfahren gegen dich eingeleitet wird, wirst du durch die Jugendgerichtshilfe unterstützt. Das sind Sozialarbeiter*innen, die für das Jugendamt arbeiten und dich während deines Prozesses begleiten. Mehr dazu unter: Jugendgerichtshilfe Magdeburg.

Außerdem wirst du von der Jugendberatungsstelle der Polizei kontaktiert und zu einem Beratungsgespräch eingeladen. Auch wenn noch nicht klar ist, ob ein Strafverfahren folgt, du vielleicht erst einmal “nur erwischt” wurdest. Auch dort arbeiten Sozialarbeiter*innen. Sie schauen mit dir zusammen, wie sich dich unterstützen können.

Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung

Bei Streitigkeiten ist es das Beste, miteinander zu reden. Oft findet sich dann eine Lösung. Manchmal geht es aber nicht ohne Anwalt und Gericht. Das kostet Geld.

Beratungshilfe

Wenn du wenig Geld hast, kannst du Beratungshilfe beantragen. Beratungshilfe heißt: Der Staat bezahlt deinen Anwalt. Das geht aber nur, wenn keine kostenlose Beratung möglich ist und noch kein Gerichtsverfahren läuft.

Wenn du Beratungshilfe haben willst, musst du einen Antrag beim Amtsgericht stellen. Am einfachsten ist es, wenn du das persönlich vor Ort machst. Die Menschen im Gericht helfen dir auch bei Fragen. Du solltest Nachweise mitbringen, wie viel Geld du hast.

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Amtsgericht Magdeburg

Breiter Weg 203-206
39104 Magdeburg

Postanschrift: 39083 Magdeburg

Prozesskostenhilfe

Mit der Prozesskostenhilfe hilft der Staat Menschen, die wenig Geld haben. Denn in einem Rechtsstaat soll jeder Mensch die Möglichkeit haben, sein Recht einzuklagen. Mit der Prozesskostenhilfe werden also die Kosten eines Gerichtsverfahrens bezahlt, zum Beispiel Anwält*innen, die man braucht.

Andere Regeln beim Strafrecht

Für Beschuldigte in Strafprozessen gibt es keine Prozesskostenhilfe. Aber: Alle Beschuldigten haben das Recht auf einen sogenannten Pflichtverteidiger. Diesen Pflichtverteidiger bezahlt der Staat.

Die Prozesskostenhilfe kann als Zuschuss oder Kredit gezahlt werden. Ein Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Wichtig: Man bekommt Prozesskostenhilfe nur dann, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat.

Achtung: Verliert man den Prozess, muss man die Kosten zahlen, die der Gegenseite entstanden sind!

Wer Prozesskostenhilfe will, muss einen Antrag stellen. Den Antrag bekommt das Gericht, an dem der Prozess geführt wird. Außerdem muss man beweisen, dass man nicht genug Geld für ein Gerichtsverfahren hat.