Jugend- und Auszubildendenvertretung im Betrieb

In vielen Firmen vertritt ein Betriebsrat die Interessen der Angestellten. Ob ein Betriebsrat besteht, hängt von der Größe der Firma ab: Arbeiten dort mindestens fünf Arbeitnehmende, haben sie das Recht, einen Betriebsrat zu gründen.

Wenn ein Betriebsrat besteht und außerdem mindestens fünf junge Menschen in der Firma arbeiten, die entweder minderjährig sind oder noch eine Ausbildung machen, muss auch eine sogenannte „Jugend- und Auszubildendenvertretung“ (JAV) gewählt werden.

Die JAV ist Teil des Betriebsrates und vertritt die Interessen der jungen Menschen gegenüber den Arbeitgeber*innen. Deswegen hat die JAV viele Rechte: Sie muss zum Beispiel über alle Dinge informiert werden, die junge Menschen in der Firma betreffen.

Wenn du Mitglied der JAV bist, hast auch du selbst viele Rechte: Zum Beispiel einen Anspruch auf Freistellung. Das heißt: Du kannst deine Aufgaben für die JAV während deiner Arbeitszeit erledigen und bekommst trotzdem dein Gehalt. Außerdem darf dir nicht gekündigt werden. Mehr Infos zur JAV findest du hier.