Ungewollte Schwangerschaft

Du bist schwanger und nicht sicher, ob du das Kind bekommen willst? Das geht nicht nur dir so. Wichtig ist, dass du so schnell wie möglich eine Beratungsstelle aufsuchst. Du kannst auch gerne erst mal ins JIZ kommen: Wir hören zu und können helfen – und alles bleibt unter uns!

Eine Abtreibung ist nur in den ersten 12 Wochen möglich: Du hast in Deutschland die Möglichkeit, eine ungewollte Schwangerschaft in den ersten zwölf Wochen abzubrechen. Voraussetzung ist, dass du eine sogenannte „Schwangerschaftskonfliktberatung“  aufsuchst.

Das Ziel dieser Beratung ist, dich zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen. Doch keine Sorge: Es geht in der kostenlosen Beratung darum, dich über Hilfsangebote zu informieren.

Niemand darf dich zu einer Geburt drängen, auch nicht deine Eltern oder dein*e Partner*in. Andererseits darf dich auch niemand zu einer Abtreibung zwingen.

Alle Beratungsstellen stehen unter der Schweigepflicht. Das heißt: Sie dürfen niemanden erzählen, dass du sie besucht hast oder über was ihr gesprochen habt. Wenn du nicht willst, musst du deinen Namen nicht nennen. Hier findest du die Links zu den Schwangerschaftskonfliktberatungen in Magdeburg:

Altersgrenzen für Schwangerschaftsabbrüche

Zu Abtreibung sagen Ärzt*innen und andere Expert*innen auch „Schwangerschaftsabbruch“. Wenn du jünger als 14 Jahre bist, müssen deine Eltern einer Abtreibung zustimmen. Tun sie das nicht, kannst du dich bei verschiedenen Stellen anonym beraten lassen. Dort wird dir geholfen.

Wenn du über 14 Jahre, aber noch nicht 16 Jahre alt bist, entscheidet der Arzt, ob die Zustimmung deiner Eltern nötig ist. Entscheidend ist, wie „reif“ du bist. Das heißt: Es geht um die Frage, ob du die Folgen deines Handelns schon richtig einschätzen kannst.

Wenn du älter als 16 Jahre alt bist, ist eine Zustimmung deiner Eltern nicht nötig.

So erfährt niemand von deiner Entbindung.

Du bist schwanger und niemand soll es erfahren? Du willst die Schwangerschaft aber nicht abbrechen?

Dann hast du die Möglichkeit, dein Kind vertraulich zu bekommen. Das heißt: Niemand erfährt, wer du bist und wie du heißt. So kannst du dein Kind unter sicheren medizinischen Bedingungen bekommen.

Nach der Geburt werden Adoptiveltern für das Kind gesucht.

Mit 16 Jahren haben adoptierte Kinder das Recht zu erfahren, wer ihre biologischen Eltern sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du aber auch dauerhaft anonym bleiben. Hier findest du mehr Infos dazu.