Fortbildung Aufsichtspflicht und Jugendschutz

Trotz großer pädagogischer Anforderungen bei der Betreuung Minderjähriger, trifft oben stehender
Ausspruch nur selten zu. Voraussetzung: ich weiß über Tatbestand und Rechtsfolgen einer Aufsichts-
pflichtverletzung Bescheid.
Was wird von mir verlangt? Wie habe ich in bestimmten Situationen zu reagieren? Welches Verhalten darf ich nicht tolerieren?
Die Aufgaben des erzieherischen Jugendschutzes unterliegen einem stetigen Wandel. Orientiert am aktuellen Gefährdungspotenzial und den gesellschaftlichen Herausforderungen, müssen die Akteure die Problemfelder erkennen und effektive und nachhaltige Antworten entwickeln. Während die rechtlichen Regelungen dem Kinder- und Jugendschutz einen aktuell wirksamen gesetzlichen Rahmen geben, sollten die konkreten Handlungsstrategien der Protagonisten auf diesem Gebiet immer zeitgemäß und gesellschaftsorientiert sein.
Gesamte Pressemitteilung
Zielgruppe
Sozialpädagogische Fachkräfte, insbesondere der Jugendarbeit und des Jugendschutzes, Schulsozialarbeiter*innen, pädagogische Fachkräfte
Termin
08.06.2017, 10.00 – 14.00 Uhr

Ort
Seminarraum, Gareisstr.13 (Uniplatz), 39106 Magdeburg
Schwerpunkte
•Eckpunkte der Aufsichtspflicht: Faktoren, Erfüllung, Übertragung
•Voraussetzungen und Gesetze zur Haftung
•Bearbeitung von Fragen und Fallbeispielen
•Sexualstrafrecht
•Jugendschutz: Überblick, Begriffsbestimmung, Rechtsgrundlagen
•Problembereiche im sozialen Kontext
•Handlungs- und Arbeitsfelder mit Bezug zum Jugendschutz

Kosten
35,00 €
Die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz von fjp>media ist ein landesweites Angebot mit Information und Beratung, Netzwerkarbeit und Fortbildung sowie Projekt- und Bildungsangeboten zu Fragen des Kinder- und Jugendschutzes.

Kontakt:
Servicestelle Kinder- und Jugendschutz von fjp>media
Dr. Katja Bach
Gareisstraße 15
39106 Magdeburg

Tel.: 03 91 / 503 76 39

Fax: 03 91 / 541 07 67