Wichtig ist, dass der Antrag auf Kostenübernahme nachweislich vor dem Kauf der Schulcomputer gestellt wird. Am besten Sie versenden Ihn gleich mit einer 10 Tages Frist, damit das jeweilige Amt die Dringlichkeit erkennt.
Welche Personen dürfen beantragen?
- SGB-II-Leistungsberechtigte
- SGB-XII-Leistungsberechtigte
- AsylbLG-Leistungsberechtigte
- Beihilfe nach § 39 Abs. 3 SGB VIII für Kinder und Jugendliche, die stationär untergebracht sind oder bei Pflegefamilien wohnen
- Haushalte mit geringem Einkommen
Meist brauchen die Behörden zusätzlich zum Antrag noch eine Bescheinigung über die Notwendigkeit der Anschaffung des Computers. Diese wird bestenfalls auf Nachfrage durch die Schule ausgestellt. Wenn diese aufgrund von Anweisungen durch das Kulturministerium nicht von Schulen ausgegeben werden dürfen, erstellen Sie selbst eine eidesstaatliche Erklärung, worin Sie erklären, dass der Kauf notwendig ist.
Zusätzlich ist es sinnvoll Kostenvoranschläge herauszusuchen. Orientieren Sie sich dabei an günstigen Angeboten der einschlägigen Elektronikhändler und Online-Anbieter.
Im besten Fall wird Ihr Antrag gleich bewilligt. Manchmal kann es notwendig sein dem Bescheid zu widersprechen, wenn der Antrag vorerst abgelehnt wird. Mehr zum Umgang mit einer Ablehnung gibt es hier.