Ab sofort wird vom Jugendamt der Stadt Magdeburg die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter/-innen (Jugendschöffen) am Amtsgericht und am Landgericht Magdeburg aufgestellt. Die Landeshauptstadt kommt damit einer gesetzlichen Verpflichtung nach.
Das Jugendschöffenamt ist eine wichtige Form der Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger an der Rechtsprechung. Die ehrenamtlichen Richter/-innen, die keine juristischen Fachkenntnisse besitzen müssen, nehmen gleichberechtigt neben den Berufsrichter/-innen an der Rechtsfindung teil.
Die in Magdeburg zu wählenden ehrenamtlichen Richter/-innen müssen ihren Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt haben und dürfen nicht von der Wählbarkeit bzw. der Fähigkeit zur Wahrnehmung öffentlicher Ämter ausgeschlossen sein. Sie müssen zudem am 1. Januar 2019 ein Mindestalter von 25 Jahren haben und dürfen nicht älter als 69 Jahre sein.
Wer Jugendschöffe werden möchten, kann sich ab sofort im Jugendamt der Stadt Magdeburg melden.
Das Jugendamt befindet sich im W.-Höpfner-Ring 1, 39116 MD und nimmt Ihre Bereitschaftserklärung für die am 1. Januar 2019 beginnende Amtszeit entgegen. Sie erreichen die zuständige Person telefonisch unter der Rufnummer 0391/5 40 31 48 sowie per Fax unter 0391/5 40 31 87. Gern können Sie Ihre Unterlagen/Anfragen auch etc. per Email zusenden – Iris.Kiuntke@jga.magdeburg.de.
Der Bewerbungsbogen steht unter www.magdeburg.de zur Verfügung.
Der Ausschlussgrund, nach zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden als Schöffe tätig zu sein, wurde gesetzlich neu geregelt, d. h. die Schöffen dürfen sich erneut bewerben.